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Waldbrandverordnung 2026

Die Bezirkshauptmannschaft Zwettl hat zur Maßnahmen der Hintanhaltung von Waldbränden gemäß Forstgesetz, in den Waldgebieten des politischen Bezirks Zwettl, sowie in deren Gefährdungsbereichen, das jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Verordnung Bezirk Zwettl; Übersicht Verordnungen in NÖ